Grundsteuer-reform 2022
Im Jahr 2022 gibt es eine flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke für die Festsetzung der Grundsteuer. Aufgrund dieser Grundsteuer-Reform werden alle Grundstückseigentümer zu einer sogenannten Feststellungserklärung aufgefordert.
In der Mandateninformation zur Grundsteuer-Reform 2002 informieren wir Sie ausführlich.
Für Ihre Rückfragen stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter sehr gern zur Verfügung.
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